Was sagt die DSGVO zur Unterweisung?
Eine Vorschrift „Unterweisung alle zwölf Monate“ gibt es in der DSGVO nicht. Der Betrieb ist aber als Verantwortlicher dafür zuständig, dass personenbezogene Daten nach den Regeln verarbeitet werden, und muss das nachweisen können (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Dazu gehört, dass Beschäftigte mit Zugang zu Daten diese nur nach Anweisung verarbeiten (Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Zu den Aufgaben einer oder eines Datenschutzbeauftragten zählt ausdrücklich die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO). (Stand: Oktober 2026)
Daraus folgt in der Praxis: Mitarbeitende sollten die Regeln kennen, und der Betrieb sollte zeigen können, wie er dafür sorgt. Wie oft, legt der Betrieb selbst fest.
Welcher Rhythmus hat sich bewährt?
- Beim Einstieg: bevor jemand mit Kunden-, Patienten- oder Personaldaten arbeitet, zusammen mit der Verpflichtung auf Vertraulichkeit
- Regelmäßig: in der Regel einmal im Jahr, damit das Wissen frisch bleibt und neue Beispiele dazukommen
- Bei Änderungen: neue Software, neue Abläufe, ein Wechsel in eine Aufgabe mit sensiblen Daten oder nach einer Datenpanne
Einmal jährlich ist kein Gesetzeswert, aber ein verbreiteter Richtwert. Er passt auch gut zu anderen Unterweisungen, die viele Betriebe ohnehin jährlich durchführen.
Was sollte eine Unterweisung abdecken?
Weniger Paragrafen, mehr Alltag. Bewährt haben sich diese Themen:
- Was personenbezogene Daten sind, auch auf Papier, am Telefon und in Fotos
- Grundregeln: nur was nötig ist, nur für den Zweck, nur an Berechtigte
- Daten sicher weitergeben: Mail, Messenger, Cloud-Links, Telefonauskünfte
- Arbeitsplatz, Papier und Homeoffice
- Datenpannen erkennen und sofort intern melden
- Anfragen von Betroffenen erkennen und weiterleiten
- Fotos, Social Media und Messenger
Was sollten Sie festhalten?
Für den Nachweis reicht meist eine einfache Übersicht: wer wann an welcher Unterweisung teilgenommen hat, mit welchen Inhalten, und wann die nächste geplant ist. Teilnahmebestätigungen je Person ergänzen die Übersicht. Bewahren Sie die Unterlagen so auf, dass Sie sie bei einer Nachfrage schnell finden.