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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Vertragsversion: 2026-10-28
Stand: Oktober 2026
1. Parteien
Auftraggeber (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO):
Das Unternehmen oder die Organisation (z. B. Verein), für deren Mitarbeitende die
Schulungsumgebung eingerichtet ist, gleich ob die Plätze über die Buchungsseite von
mitarbeiter-kompetenz.de, auf Rechnung oder über einen zugelassenen Wiederverkäufer erworben
wurden (bei der Annahme als Firma angegeben).
Auftragsverarbeiter:
KOPFFREI.IT, Inhaber Jendrik Wuttke
Schichauweg 28a, 12307 Berlin
E-Mail: hallo@kopffrei.it
2. Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber eine mandantenfähige Online-Schulungsplattform
für die gebuchten Selbstlernkurse bereit. Dabei verarbeitet der Auftragsverarbeiter
personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
Der Auftragsverarbeiter stellt die Selbstlernkurse und den automatischen Wissenstest nur technisch
bereit. Er wertet keine Einzelergebnisse der Teilnehmenden aus und begleitet oder überwacht den
Lernerfolg nicht; Auswertungen im Verwaltungsbereich nimmt allein der Auftraggeber vor.
Der Vertrag beginnt mit dem Abschluss nach Ziffer 10 und endet mit der Löschung der
Schulungsumgebung. Die Schulungsumgebung besteht bis zum spätesten Ende eines gebuchten Kurs- oder
Zusatzpaket-Zugangs; vor der Löschung erhält der Auftraggeber Erinnerungen 30, 7 und 1 Tag vorher
sowie ein Archiv der Teilnahmebestätigungen. Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht. Ausgenommen sind:
- eine Archivkopie der Teilnahmebestätigungen beim Auftragsverarbeiter für 90 Tage,
- Datensicherungen, die nach höchstens 14 Tagen überschrieben werden,
- die Einträge im Prüfregister (Ziffer 3), die drei Jahre nach Ausstellung der jeweiligen
Teilnahmebestätigung automatisch gelöscht werden.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
- Registrierung und Authentifizierung von Teilnehmenden (persönlicher Link mit PIN oder E-Mail mit Einmal-Code); bei einem Mehrfach-Link (z. B. QR-Code auf einem Aushang) legen sich Teilnehmende mit ihrem Namen und ihrer E-Mail-Adresse (optional zusätzlich mit einem Code des Betriebs) selbst an und bestätigen die Adresse mit einem Code per E-Mail; Fehlversuche beim Code und Bestätigungsmails werden zur Sperre kurzzeitig je Anschluss gezählt (IP-Adresse nur als Hashwert mit geheimem Schlüssel)
- Bereitstellung der Selbstlernkurse, Speicherung von Lernfortschritt und Ergebnissen des automatischen Wissenstests
- Erstellung und Versand von Teilnahmebestätigungen (PDF)
- Führen eines zentralen Prüfregisters, mit dem Dritte die Echtheit einer Teilnahmebestätigung
prüfen können (Prüfcode, Ausstellungsdatum, Kurs, abgeschlossene Inhalte, ein an den Prüfcode
gebundener Hashwert des Namens und ein Hashwert der Umgebung; kein Name und keine Firma im
Klartext, kein Ergebnis). Auf Weisung des Auftraggebers bleiben diese Einträge drei Jahre ab
Ausstellung bestehen, auch über das Ende der Schulungsumgebung hinaus. Erstellte Nachweis-Mappen
werden dort mit ihrer Nummer, den Kursen, dem Stichtag und Zählwerten eingetragen (ohne Namen und
ohne Firma), ebenfalls drei Jahre.
- Löschprotokoll in der Schulungsumgebung: Wird eine teilnehmende Person gelöscht, bleiben ohne Namen
ihre Prüfcodes, Kurse, Inhaltsstände, Daten von Zuweisung, Abschluss und Löschung sowie Zählwerte
erhalten, damit Nachweis-Mappen zu einem Stichtag vollständig bleiben; Löschung drei Jahre nach
Ausstellung bzw. Löschung der Person, spätestens mit der Schulungsumgebung.
- Archiv der erzeugten Nachweis-Mappen (PDF) in der Schulungsumgebung bis zu deren Löschung; vorher
erhält der Auftraggeber sie mit den Teilnahmebestätigungen als Archiv.
- Administration durch den Auftraggeber (Fortschritt, Gruppen, Erinnerungen, Exporte, Audit-Log), auf Wunsch
ein Bericht per E-Mail an die Admin-Adresse und vom Auftraggeber benannte weitere Adressen (nur Zahlen,
keine Namen der Teilnehmenden)
4. Kategorien betroffener Personen und Daten
Personen: Mitarbeitende und weitere für den Auftraggeber tätige Personen, die der
Auftraggeber zur Schulung einlädt, sowie die Ansprechpersonen des Auftraggebers im Verwaltungsbereich.
Daten: Name, optional Funktion und E-Mail-Adresse, Gruppe, gebuchte bzw. zugewiesene
Kurse und Zusatzpakete, Lernfortschritt und Bearbeitungszeit, Antworten und Ergebnisse im Wissenstest,
Teilnahmebestätigungen mit Prüfcode, PIN und Einmal-Codes (nur als Hashwert), Zeitstempel,
Audit-Log mit IP-Adresse und Browser-Kennung (nach 90 Tagen entfernt), IP-Adresse bei fehlgeschlagener
Anmeldung nur als Hashwert mit geheimem Schlüssel (nach einem Tag gelöscht).
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber
unverzüglich darauf hin (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
- Vertraulichkeit der zur Verarbeitung befugten Personen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
- Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (Anlage TOM, Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO)
- Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO)
- Unterstützung bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, einschließlich einer
Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit erforderlich (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO)
- Unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den
Auftraggeber, sobald sie dem Auftragsverarbeiter bekannt werden, mit den Angaben nach
Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO, Ausnahmen Ziffer 2)
- Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)
- Verarbeitung nur in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum; Ausnahmen nur
nach Ziffer 6 und im Rahmen der Art. 44 ff. DSGVO
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
- Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland: Hosting der Plattform und der Daten (Server in Deutschland)
- SMTP2GO (Sand Dune Mail Ltd, Neuseeland; Versand über Server in der EU): Versand von System-E-Mails
(z. B. Einladungen, Einmal-Codes, Teilnahmebestätigungen). Für Neuseeland besteht ein
Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.
Hinweis: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Paddle.com Market Ltd. als Händler (Merchant of Record) in
eigener Verantwortung. Paddle erhält keine Daten der Teilnehmenden und ist daher kein Unterauftragsverarbeiter
im Sinne dieses Vertrags.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben
Datenschutzpflichten, die in diesem Vertrag festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Den Einsatz neuer oder
den Austausch bestehender Unterauftragsverarbeiter teilt er dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher
in Textform mit. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang aus wichtigem
datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten den Vertrag
über die betroffenen Leistungen beenden. Für bereits bezahlte Leistungen gilt dann die anteilige
Erstattung nach Ziffer 11 der AGB.
7. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Die Maßnahmen sind in der Anlage TOM beschrieben. Der Auftragsverarbeiter darf sie weiterentwickeln,
solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
8. Weisungsrecht
Weisungen erfolgen durch Nutzung der Plattform oder in Textform (z. B. E-Mail an
support@mitarbeiter-kompetenz.de). Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bei
seinen Teilnehmenden verantwortlich.
9. Kontrollrechte
Der Auftraggeber kann die Einhaltung dieses Vertrags durch Auskunft und ggf. Inspektionen nach
rechtzeitiger Ankündigung prüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt hierfür die erforderlichen Informationen bereit.
10. Abschluss
- Der AVV wird nach der Einrichtung in der Schulungsumgebung angenommen, unabhängig davon, ob
über die Buchungsseite, auf Rechnung oder über einen Wiederverkäufer bestellt wurde. Bis zur
Annahme werden keine Daten von Teilnehmenden verarbeitet; Einladungen sind gesperrt.
- Annehmen kann der Auftraggeber selbst, durch eine dafür berechtigte Person in der Verwaltung
der Schulungsumgebung oder über einen Annahme-Link, oder eine von ihm bevollmächtigte Person
(z. B. ein IT-Dienstleister oder Wiederverkäufer). Diese bestätigt dabei ausdrücklich, im Namen
und Auftrag des Auftraggebers zu handeln und dazu bevollmächtigt zu sein. Vertragspartner des
AVV bleibt der Auftraggeber.
- Dokumentiert werden Name und Funktion der annehmenden Person, die Firma des Auftraggebers,
die Fassung, der Zeitpunkt und der Weg der Annahme. Ist eine E-Mail-Adresse angegeben, wird die
Annahme per E-Mail bestätigt.
- Vor dem 24.10.2026 bei der Bestellung oder in Textform angenommene Fassungen gelten fort.
Anlage TOM (Art. 32 DSGVO)
- Standort: Server bei Hetzner Online GmbH in Deutschland.
- Zutritt: Zutrittskontrolle im Rechenzentrum des Unterauftragsverarbeiters.
- Zugang: Server-Zugang nur per SSH mit persönlichem Schlüssel, kein Root-Login,
Firewall nur für die nötigen Dienste; Verwaltungsbereich mit Passwort (Pflichtwechsel nach Einrichtung),
Begrenzung der Anmeldeversuche.
- Zugriff: Mandantentrennung (eigene Datenbank je Kunde), Rollen Teilnehmende und
Verwaltung, Teilnehmende sehen nur eigene Daten.
- Pseudonymisierung und Hashing: PIN und Einmal-Codes nur als Hashwert, Prüfregister
ohne Namen und Firma im Klartext (Hashwerte).
- Weitergabe: Übertragung nur verschlüsselt (TLS); Schutz vor Fremdanfragen (CSRF).
- Eingabekontrolle: Audit-Log der wesentlichen Aktionen.
- Verfügbarkeit: tägliche Datensicherung auf dem Server, Aufbewahrung 14 Tage, zusätzlich
eine Kopie der Sicherungen beim Auftragsverarbeiter (Berlin), verschlüsselt mit einem Schlüssel, den nur
der Inhaber verwahrt, ebenfalls nach höchstens 14 Tagen gelöscht; zeitnahe
Sicherheitsupdates des Betriebssystems und der Software.
- Löschung: Aufbewahrungs- und Löschkonzept nach Ziffer 2, automatische Löschung
abgelaufener Protokolldaten.
- Keine Drittinhalte: Schriften und Grafiken der Lernumgebung werden vom eigenen Server
geladen, keine externen Dienste, kein Tracking in der Lernumgebung.
- Datensparsamkeit: keine Cookies außer der technisch nötigen Sitzung, keine
Tracker in der Lernumgebung.
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