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NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?
Eine vereinfachte Einschätzung in fünf Angaben, mit den nächsten Schritten. Sie ersetzt nicht die Prüfung durch die Geschäftsleitung. Die Auswertung läuft nur in Ihrem Browser.
Vereinfachte Einschätzung
Nächster Schritt
Die Geschäftsleitung betroffener Einrichtungen muss die Maßnahmen umsetzen, überwachen und sich selbst regelmäßig schulen (Stand: Oktober 2026). Der Kurs NIS2 für die Geschäftsleitung erklärt Betroffenheit, Pflichten, Registrierung und Meldewege kompakt, mit Teilnahmebestätigung. Hintergrund im Ratgeber: NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?
Vereinfachte Orientierung nach dem BSI-Gesetz, Stand: Oktober 2026. Die verbindliche Prüfung ist Aufgabe der Geschäftsleitung. Dies ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ersetzt der Check die Prüfung?
Nein. Der Check ist eine vereinfachte Orientierung. Die Prüfung ist Aufgabe der Geschäftsleitung, die Betroffenheitsprüfung des BSI hilft dabei. In Grenzfällen holen Sie fachlichen oder rechtlichen Rat ein. Dies ist keine Rechtsberatung.
Wie werden Beschäftigte gezählt?
Nach der EU-Empfehlung für kleine und mittlere Unternehmen, Teilzeitkräfte anteilig. Gehört Ihr Unternehmen zu einer Gruppe, zählen deren Zahlen grundsätzlich ganz oder anteilig mit. Ausnahme: Ihr Unternehmen ist bei IT-Systemen und Abläufen unabhängig von diesen Firmen (Stand: Oktober 2026).
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Auswertung läuft nur in Ihrem Browser. Es wird nichts an uns gesendet und nichts gespeichert.