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NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?

Eine vereinfachte Einschätzung in fünf Angaben, mit den nächsten Schritten. Sie ersetzt nicht die Prüfung durch die Geschäftsleitung. Die Auswertung läuft nur in Ihrem Browser.

1. In welchem Bereich ist Ihr Unternehmen tätig?

Entscheidend ist, was das Unternehmen tatsächlich tut, nicht wie es sich nennt. Vereinfachte Liste nach Anlage 1 und 2 des BSI-Gesetzes. Tätigkeiten, die im Verhältnis zum Gesamtgeschäft unbedeutend sind, können unberücksichtigt bleiben.

2. Größe des Unternehmens
3. Gehört Ihr Unternehmen zu einer Gruppe oder ist es an anderen Firmen beteiligt?
4. Trifft einer dieser Sonderfälle zu?

Diese Anbieter sind unabhängig von der Größe erfasst oder haben eigene Regeln.

5. Beliefern oder betreuen Sie Unternehmen, die selbst unter NIS2 fallen könnten?

Vereinfacht, Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Nichts wird gesendet oder gespeichert.

Häufige Fragen

Ersetzt der Check die Prüfung?

Nein. Der Check ist eine vereinfachte Orientierung. Die Prüfung ist Aufgabe der Geschäftsleitung, die Betroffenheitsprüfung des BSI hilft dabei. In Grenzfällen holen Sie fachlichen oder rechtlichen Rat ein. Dies ist keine Rechtsberatung.

Wie werden Beschäftigte gezählt?

Nach der EU-Empfehlung für kleine und mittlere Unternehmen, Teilzeitkräfte anteilig. Gehört Ihr Unternehmen zu einer Gruppe, zählen deren Zahlen grundsätzlich ganz oder anteilig mit. Ausnahme: Ihr Unternehmen ist bei IT-Systemen und Abläufen unabhängig von diesen Firmen (Stand: Oktober 2026).

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Auswertung läuft nur in Ihrem Browser. Es wird nichts an uns gesendet und nichts gespeichert.